Allkampf Crimmitschau
© Allkampf Crimmitschau

Vorteile des Allkampf Jitsu

- Kann jeder Trainieren

- Fähigkeit zur Selbstverteidigung

- Selbstbewußtsein

- Selbstkontrolle(Aggressionen werden auf positive Art abgebaut)

- Integrität und Teamfähigkeit  

- Beweglichkeit und körperliches Wohlbefinden

 

Elemente des Allkampf Jitsu:

Grundschule - Kombinationen und Formen - Selbstverteidigungstechniken -

Freikampf - Bruchtest - Theorie

Grundschule

Es werden Grundstellungen (einzunehmende Position oder Haltung) gelehrt, die für

das nötige Gleichgewicht und der optimalen Ausführung der verschiedenen Arm- und

Beintechniken sorgen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Fallschule, hier wird das richtige Fallen und

Abrollen in verschiedene Richtungen geübt.  

Die Grundschule ist wichtig zum Erlernen und Trainieren der

Selbstverteidigungstechniken und fließt ständig mit ins Training ein.

Kombination und Formen:
ALLKAMPF

© by Andreas Schick

Selbstverteidigungstechniken
Die Selbstverteidigungstechniken bilden den Kern des Allkampf Jitsu. Sie sind aus verschiedenen Kampfkunst und Kampfsportarten zusammengefasst. Dabei wurden einige Techniken unverändert übernommen und andere Techniken so verändert das sie ökonomisch, effektiv und den gesetzlichen Richtlinien angepaßt sind. Die Vielfalt an Techniken und Methoden machen das Allkampf Jitsu so interessant. Man lernt sich gegen jede Art von Angriff, durch einen oder mehrere Angreifer zu verteidigen.
Freikampf
Der Freikampf ist das wichtigste Element im Allkampf und das praktische Ziel des Selbstverteidigungstrainings und sollte nicht verwechselt werden, mit den Einschränkungen eines sportlichen Wettkampfes.
Der Freikampf ist das freie Anwenden der Allkampf Techniken auf einen unvorhergesehenen bewaffneten oder unbewaffneten Angriff eines oder mehrerer Gegner. Das Trainieren des Freikampfs erfordert allerdings das Beherrschen verschiedener Techniken, um auf einen Angriff ohne zu überlegen mit der richtigen Technik zu reagieren. Der Freikampf ist unumgänglich für ein erfolgreiches Selbstverteidigungstraining und darf nicht vernachlässigt werden.
Wettkampf Beim Technikwettkampf gibt es drei Kategorien: Formen, Selbstverteidigung und Bruchtest, die nach einem Punktesystem bewertet werden. Die Formen werden als Kampf gegen einen imaginären Gegner gelaufen, hierbei kommt es darauf an den genauen, Ablauf die exakt ausgeführte Technik und die kämpferische Einstellung zu demonstrieren.   Die Selbstverteidigungstechniken ( bewaffnete und unbewaffnete Angriffe) werden mit Partner vorgeführt, da die Anwendung der Techniken im Kampf zu Verletzungen führen könnte. Hierbei gelten die selben Bewertungskriterien wie bei den Formen. Die dritte Disziplin, der Bruchtest, wird an zwei Brettern durchgeführt und je nach Ausführung und Schwierigkeitsgrad bewertet.   
Bruchtest
Der Bruchtest ist nicht Bestandteil des Trainings, er wird nur zu Prüfungen, Vorführungen oder zu Meisterschaften durchgeführt. Durch das Zerschlagen von Brettern (z.B. Fichte 30x30 cm), wird die im Training erlernte Schlag-, Stoß- oder Tritttechnik demonstriert.
Theorie Die Theorie ist ständiger Begleiter des praktischen Trainings und vermittelt dem Schüler Hintergrundwissen über Allkampf, aber auch über Herkunft und Charakter anderer Kampfkünste. Anatomische Grundkenntnisse, erste Hilfe und die rechtliche Seite der Selbstverteidigung sind ebenfalls Bestandteil der theoretischen Ausbildung.
ImAllkampf gibt es 3 Kombinationsformen und 10 Einzelformen (Hyong kor. -Kata jap.). Die 3 Kombinationsformen enthalten verschiedene Grundtechniken z.B. Block- Schlag- und Tritttechniken und verlaufen linear hin und zurück. Die 10 Einzelformen hingegen werden in verschiedene Richtungen als Kampf gegen einen oder mehrere imaginäre Angreifer gelaufen. Dabei werden nicht nur Block- Schlagtechniken geübt. Bei genauerem Studieren der Formen finden sich auch verschiedene Selbstverteidigungstechniken wieder. Die Techniken der Formen stammen zu einem Großteil aus dem traditionellen Taekwondo.
Allkampf ist das von Jakob Beck in Deutschland gegründete, effektive System der Selbstverteidigung und des Nahkampfs. Dieses europäische System mit asiatischen Wurzeln gibt auch körperlich schwachen Menschen die Möglichkeit, Angriffe unbeschadet zu überstehen. Allkampf nach Jakob Beck, ist keine traditionelle Kampfkunst und auch kein Kampfsport mit Regeln sondern ein Sv und Nahkampf-System welches ausschließlich zur effektiven Selbstverteidigung entwickelt wurde. Dennoch wurden ab 1995 Allkampf-Jitsu-Meisterschaften im Budo- Center- Europa durchgeführt. Dies steht nicht im Gegensatz zum effektiven Sv Systems, denn es handelt sich um einen reinen Technikwettkampf und keinen Konfrontationswettkampf der sich einen Sportlichen Regelwerk mit starken einschränken unterwerfen würde.
Notwehr/Recht   § 32 STGB Notwehr (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.  Nothilfe: ist die Notwehr zugunsten Dritter § 33 STGB Überschreitung der Notwehr / Notwehrexzess Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. § 34 STGB Rechtfertigender Notstand   Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.   § 15 STGB Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht. Vorsatz bedeutet, das der Täter mit Wissen und Wollen handelt (vorsätzliche Körperverletzung). Fahrlässig bedeutet, das der Täter die notwendige Sorgfalt außer Acht lässt (fahrlässige Körperverletzung).  § 223 STGB Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 224 STGB Gefährliche Körperverletzung (1) Wer die Körperverletzung - durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, - mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, - mittels eines hinterlistigen Überfalls,                                                                    - mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder - mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung                                                                      begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 226 STGB Schwere Körperverletzung   (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person - das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das   Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, - ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder - in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit     oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. § 229 STGB Fahrlässige Körperverletzung Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 231 STGB Beteiligung an einer Schlägerei (1) Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226) verursacht worden ist. (2) Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, ohne dass ihm dies vorzuwerfen ist.
Fachschule für Selbstverteidigung und Nahkampf
© Allkampf Crimmitschau

Vorteile des Allkampf Jitsu

- Kann jeder Trainieren

- Fähigkeit zur Selbstverteidigung

- Selbstbewußtsein

- Selbstkontrolle(Aggressionen werden auf positive Art

abgebaut)

- Integrität und Teamfähigkeit  

- Beweglichkeit und körperliches Wohlbefinden

 

Elemente des Allkampf Jitsu:

Grundschule - Kombinationen und Formen -

Selbstverteidigungstechniken -

Freikampf - Bruchtest - Theorie

Grundschule

Es werden Grundstellungen (einzunehmende Position oder

Haltung) gelehrt, die für das nötige Gleichgewicht und der opti-

malen Ausführung der verschiedenen Arm- und Beintechniken

sorgen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Fallschule, hier wird das

richtige Fallen und Abrollen in verschiedene Richtungen geübt.  

Die Grundschule ist wichtig zum Erlernen und Trainieren der

Selbstverteidigungstechniken und fließt ständig mit ins Training

ein.

Kombination und Formen:
ALLKAMPF

© by Andreas Schick

Selbstverteidigungstechniken
Die Selbstverteidigungstechniken bilden den Kern des Allkampf Jitsu. Sie sind aus verschiedenen Kampfkunst und Kampfsportarten zusammengefasst. Dabei wurden einige Techniken unverändert übernommen und andere Techniken so verändert das sie ökonomisch, effektiv und den gesetzlichen Richtlinien angepaßt sind. Die Vielfalt an Techniken und Methoden machen das Allkampf Jitsu so interessant. Man lernt sich gegen jede Art von Angriff, durch einen oder mehrere Angreifer zu verteidigen.
Freikampf
Der Freikampf ist das wichtigste Element im Allkampf und das praktische Ziel des Selbstverteidigungstrainings und sollte nicht verwechselt werden, mit den Einschränkungen eines sportlichen Wettkampfes.
Bruchtest
ImAllkampf gibt es 3 Kombinationsformen und 10 Einzelformen (Hyong kor. -Kata jap.). Die 3 Kombinationsformen enthalten verschiedene Grundtechniken z.B. Block- Schlag- und Tritttechniken und verlaufen linear hin und zurück. Die 10 Einzelformen hingegen werden in verschiedene Richtungen als Kampf gegen einen oder mehrere imaginäre Angreifer gelaufen. Dabei werden nicht nur Block- Schlagtechniken geübt. Bei genauerem Studieren der Formen finden sich auch verschiedene Selbstverteidigungstechniken wieder. Die Techniken der Formen stammen zu einem Großteil aus dem traditionellen Taekwondo.
Allkampf ist das von Jakob Beck in Deutschland gegründete, effektive System der Selbstverteidigung und des Nahkampfs. Dieses europäische System mit asiatischen Wurzeln gibt auch körperlich schwachen Menschen die Möglichkeit, Angriffe unbeschadet zu überstehen. Allkampf nach Jakob Beck, ist keine traditionelle Kampfkunst und auch kein Kampfsport mit Regeln sondern ein Sv und Nahkampf- System welches ausschließlich zur effektiven Selbstverteidigung entwickelt wurde. Dennoch wurden ab 1995 Allkampf-Jitsu-Meisterschaften im Budo- Center- Europa durchgeführt. Dies steht nicht im Gegensatz zum effektiven Sv Systems, denn es handelt sich um einen reinen Technikwettkampf und keinen Konfrontationswettkampf der sich einen Sportlichen Regelwerk mit starken einschränken unterwerfen würde.
Notwehr/Recht   § 32 STGB Notwehr (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.  Nothilfe: ist die Notwehr zugunsten Dritter § 33 STGB Überschreitung der Notwehr / Notwehrexzess Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. § 34 STGB Rechtfertigender Notstand   Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.   § 15 STGB Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht. Vorsatz bedeutet, das der Täter mit Wissen und Wollen handelt (vorsätzliche Körperverletzung). Fahrlässig bedeutet, das der Täter die notwendige Sorgfalt außer Acht lässt (fahrlässige Körperverletzung).  § 223 STGB Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 224 STGB Gefährliche Körperverletzung (1) Wer die Körperverletzung - durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, - mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, - mittels eines hinterlistigen Überfalls,                                                                    - mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder - mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung                                                                      begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 226 STGB Schwere Körperverletzung   (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person - das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das   Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, - ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder - in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit     oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. § 229 STGB Fahrlässige Körperverletzung Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 231 STGB Beteiligung an einer Schlägerei (1) Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226) verursacht worden ist. (2) Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, ohne dass ihm dies vorzuwerfen ist.
Allkampf Crimmitschau
Der Freikampf ist das freie Anwenden der Allkampf Techniken auf einen unvorhergesehenen bewaffneten oder unbewaffneten Angriff eines oder mehrerer Gegner. Das Trainieren des Freikampfs erfordert allerdings das Beherrschen verschiedener Techniken, um auf einen Angriff ohne zu überlegen mit der richtigen Technik zu reagieren. Der Freikampf ist unumgänglich für ein erfolgreiches Selbstverteidigungstraining und darf nicht vernachlässigt werden.
Beim Technikwettkampf gibt es drei Kategorien: Formen, Selbstverteidigung und Bruchtest, die nach einem Punktesystem bewertet werden. Die Formen werden als Kampf gegen einen imaginären Gegner gelaufen, hierbei kommt es darauf an den genauen, Ablauf die exakt ausgeführte Technik und die kämpferische Einstellung zu demonstrieren.   Die Selbstverteidigungstechniken ( bewaffnete und unbewaffnete Angriffe)werden mit Partner vorgeführt, da die Anwendung der Techniken im Kampf zu Verletzungen führen könnte. Hierbei gelten die selben Bewertungskriterien wie bei den Formen. Die dritte Disziplin, der Bruchtest, wird an zwei Brettern durchgeführt und je nach Ausführung und Schwierigkeitsgrad bewertet.
Wettkampf
Der Bruchtest ist nicht Bestandteil des Trainings, er wird nur zu Prüfungen, Vorführungen oder zu Meisterschaften durchgeführt.Durch das Zerschlagen von Brettern (z.B. Fichte 30x30 cm), wird die im Training erlernte Schlag-, Stoß- oder Tritttechnik demonstriert.
Theorie
Die Theorie ist ständiger Begleiter des praktischen Trainings und vermittelt dem Schüler Hintergrundwissen über Allkampf, aber auch über Herkunft und Charakter anderer Kampfkünste. Anatomische Grundkenntnisse, erste Hilfe und die rechtliche Seite der Selbstverteidigung sind ebenfalls Bestandteil der theoretischen Ausbildung.
Fachschule für Selbstverteidigung und Nahkampf