© Allkampf Crimmitschau
Vorteile des Allkampf Jitsu
- Kann jeder Trainieren
- Fähigkeit zur Selbstverteidigung
- Selbstbewußtsein
- Selbstkontrolle(Aggressionen werden auf positive Art abgebaut)
- Integrität und Teamfähigkeit
- Beweglichkeit und körperliches Wohlbefinden
Elemente des Allkampf Jitsu:
Grundschule - Kombinationen und Formen - Selbstverteidigungstechniken -
Freikampf - Bruchtest - Theorie
Grundschule
Es werden Grundstellungen (einzunehmende Position oder Haltung) gelehrt, die für
das nötige Gleichgewicht und der optimalen Ausführung der verschiedenen Arm- und
Beintechniken sorgen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Fallschule, hier wird das richtige Fallen und
Abrollen in verschiedene Richtungen geübt.
Die Grundschule ist wichtig zum Erlernen und Trainieren der
Selbstverteidigungstechniken und fließt ständig mit ins Training ein.
Kombination und Formen:
ALLKAMPF
© by Andreas Schick
Selbstverteidigungstechniken
Die Selbstverteidigungstechniken bilden den Kern des Allkampf Jitsu. Sie sind
aus verschiedenen Kampfkunst und Kampfsportarten zusammengefasst. Dabei
wurden einige Techniken unverändert übernommen und andere Techniken so
verändert das sie ökonomisch, effektiv und den gesetzlichen Richtlinien
angepaßt sind. Die Vielfalt an Techniken und Methoden machen das Allkampf
Jitsu so interessant. Man lernt sich gegen jede Art von Angriff, durch einen oder
mehrere Angreifer zu verteidigen.
Freikampf
Der Freikampf ist das wichtigste Element im Allkampf und das praktische
Ziel des Selbstverteidigungstrainings und sollte nicht verwechselt werden,
mit den Einschränkungen eines sportlichen Wettkampfes.
Der Freikampf ist das freie Anwenden der Allkampf Techniken auf einen
unvorhergesehenen bewaffneten oder unbewaffneten Angriff eines oder mehrerer
Gegner. Das Trainieren des Freikampfs erfordert allerdings das Beherrschen
verschiedener Techniken, um auf einen Angriff ohne zu überlegen mit der richtigen
Technik zu reagieren. Der Freikampf ist unumgänglich für ein erfolgreiches
Selbstverteidigungstraining und darf nicht vernachlässigt werden.
Wettkampf
Beim Technikwettkampf gibt es drei Kategorien: Formen, Selbstverteidigung und
Bruchtest, die nach einem Punktesystem bewertet werden.
Die Formen werden als Kampf gegen einen imaginären Gegner gelaufen, hierbei
kommt es darauf an den genauen, Ablauf die exakt ausgeführte Technik und die
kämpferische Einstellung zu demonstrieren.
Die Selbstverteidigungstechniken ( bewaffnete und unbewaffnete Angriffe) werden
mit Partner vorgeführt, da die Anwendung der Techniken im Kampf zu Verletzungen
führen könnte. Hierbei gelten die selben Bewertungskriterien wie bei den Formen.
Die dritte Disziplin, der Bruchtest, wird an zwei Brettern durchgeführt und je nach
Ausführung und Schwierigkeitsgrad bewertet.
Bruchtest
Der Bruchtest ist nicht Bestandteil des Trainings, er wird nur zu Prüfungen,
Vorführungen oder zu Meisterschaften durchgeführt. Durch das Zerschlagen von
Brettern (z.B. Fichte 30x30 cm), wird die im Training erlernte Schlag-, Stoß- oder
Tritttechnik demonstriert.
Theorie
Die Theorie ist ständiger Begleiter des praktischen Trainings und vermittelt dem
Schüler Hintergrundwissen über Allkampf, aber auch über Herkunft und Charakter
anderer Kampfkünste. Anatomische Grundkenntnisse, erste Hilfe und die rechtliche
Seite der Selbstverteidigung sind ebenfalls Bestandteil der theoretischen
Ausbildung.
ImAllkampf gibt es 3 Kombinationsformen und 10 Einzelformen
(Hyong kor. -Kata jap.).
Die 3 Kombinationsformen enthalten verschiedene Grundtechniken
z.B. Block- Schlag- und Tritttechniken und verlaufen linear hin und
zurück.
Die 10 Einzelformen hingegen werden in verschiedene Richtungen
als Kampf gegen einen oder mehrere imaginäre Angreifer gelaufen.
Dabei werden nicht nur Block- Schlagtechniken geübt. Bei
genauerem Studieren der Formen finden sich auch verschiedene
Selbstverteidigungstechniken wieder.
Die Techniken der Formen stammen zu einem Großteil aus dem
traditionellen Taekwondo.
Allkampf ist das von Jakob Beck in Deutschland gegründete, effektive System der
Selbstverteidigung und des Nahkampfs. Dieses europäische System mit asiatischen
Wurzeln gibt auch körperlich schwachen Menschen die Möglichkeit, Angriffe unbeschadet
zu überstehen.
Allkampf nach Jakob Beck, ist keine traditionelle Kampfkunst und auch kein Kampfsport
mit Regeln sondern ein Sv und Nahkampf-System welches ausschließlich zur effektiven
Selbstverteidigung entwickelt wurde.
Dennoch wurden ab 1995 Allkampf-Jitsu-Meisterschaften im Budo- Center- Europa
durchgeführt. Dies steht nicht im Gegensatz zum effektiven Sv Systems, denn es handelt
sich um einen reinen Technikwettkampf und keinen Konfrontationswettkampf der sich
einen Sportlichen Regelwerk mit starken einschränken unterwerfen würde.
Notwehr/Recht
§ 32 STGB
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich
oder einem anderen abzuwenden.
Nothilfe: ist die Notwehr zugunsten Dritter
§ 33 STGB
Überschreitung der Notwehr / Notwehrexzess
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
§ 34 STGB
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein
anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht
rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und
des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies
gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
§ 15 STGB
Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe
bedroht.
Vorsatz bedeutet, das der Täter mit Wissen und Wollen handelt (vorsätzliche Körperverletzung).
Fahrlässig bedeutet, das der Täter die notwendige Sorgfalt außer Acht lässt (fahrlässige Körperverletzung).
§ 223 STGB
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 224 STGB
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
- durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, - mittels einer Waffe oder eines
anderen gefährlichen Werkzeugs, - mittels eines hinterlistigen Überfalls,
- mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder - mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 226 STGB
Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
- das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die
Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
- ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
- in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder
Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe
Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in
minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
§ 229 STGB
Fahrlässige Körperverletzung
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 231 STGB
Beteiligung an einer Schlägerei
(1) Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon wegen dieser
Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch die Schlägerei oder den
Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226) verursacht worden ist.
(2) Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, ohne dass ihm dies
vorzuwerfen ist.
Fachschule für Selbstverteidigung und Nahkampf